Covid 19 Maßnahmen
Alle wichtigen Infos im Überblick
Beschränkungen während des Lockdowns
Ab dem 26. Dezember 2020 bis 24. Jänner 2021 gelten Ausgangsbeschränkungen wieder den ganzen Tag.
Wer sich testen lässt, kann ab dem 18. Jänner mehr Freiheiten erwerben (15., 16. und 17. Jänner Massentest-Termine). Mit gültigem Test, der von uns überprüft werden muss, können tagsüber Treffen mit anderen Haushalten, einkaufen im Handel sowie Besuche in der Gastronomie und Nächtigungen im Hotel genossen werden.
Nicht-Testung bedeutet weiterhin ganztägige Ausgangsbeschränkungen und überall, wo man hingeht ist eine FFP2 Maske Pflicht.
Ab 18. Jänner dürfen neben Schulen und Handel auch die Hotellerie und Gastronomie öffnen. Alle Antigen-Tests dürfen nicht älter als 1 Woche sein. Ab dem 24. Jänner 2021 sollen diese Einrichtungen wieder für alle zugänglich sein.
Covid Maßnahmen Salzstiegl
Das Tragen eines MNS (Mund – Nasenschutz) ist Pflicht für Mitarbeiter und Gäste in allen INNENRÄUMEN und im ANSTELL-BEREICH der Lifte, Liftkassen und in den WC's.
FFP2 Masken brauchen am Schlepplift nicht getragen zu werden.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Tragepflicht für MNS ausgenommen
Wir bitten Euch im ganzen Skigebiet einen Meter Abstand zur nächsten Person zu halten.
Desinfektionspender stehen in den öffentlichen Bereichen zu Verfügung.
Das Moasterhaus, die Rodelhütte, die Sunnhütte, das Salzstiegelhaus und die Zwergenhütte sind für Take-away Service geöffnet. Die WCs können bis auf Salzstiegelhaus, benützt werden. In Innenräumen ist NMS verpflichtend, also auch beim WC.
INTERESSANT für Nächtigungsgäste:
- Wer sich testen lässt, kann ab 15./16./17. Jänner (Massentest-Termin) mehr Freiheiten erwerben (tagsüber Treffen mit einem anderen Haushalt, Handel, Aufenthalt in Hotellerie und Gastronomie etc.). Es sind stichprobenartige Kontrollen vorgesehen - lt. BM Köstinger ist es aber explizit nicht Aufgabe von Gastgebern und Unternehmern, zu überprüfen, ob ein negativer Test vorliegt.
- Nicht Testung bedeutet weiterhin ganztägige Ausgangsbeschränkungen und überall, wo man hindarf (z.B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen) FFP 2 Maske wo sonst ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist.
- Am 18. Jänner 2021 dürfen neben Schulen und Handel auch Hotellerie und Gastronomie für alle mit Antigen-Test nicht älter als 1 Woche öffnen. Ab 24. Jänner 2021 sollen diese Einrichtungen wieder für alle zugänglich sein.